Berufsbildende Schulen
Der Landkreis unterhält und betreibt die Berufsbildenden Schulen in Nordhorn. Diese Schulträgerschaft verpflichtet zur Bereitstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). In den Gewerblichen Berufsbildenden Schulen, den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen und den Berufsbildenden Schulen Gesundheit und Soziales wird eine Vielzahl von beruflichen Bildungsgängen sowohl in Vollzeit- und Teilzeitunterricht, etwa die schulische Ausbildung in dualen Ausbildungen (Berufsschulausbildung von Auszubildenden) angeboten. Die Möglichkeit zum allgemeinbildenden Abitur eröffnen die beruflichen Gymnasien Technik, Wirtschaft und Gesundheit und Soziales.
Auftragsgrundlage
§ 102 des Niedersächsischen Schulgesetzes
Haushaltsdiagramm
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 272.294 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -391.943 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -1.045.050 € |
16: Abschreibungen | -1.491.824 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | 0 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -67.400 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -2.996.217 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -2.723.923 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -2.723.923 € |