Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze (§ 113 Abs. 5 SGB IX)
Hier werden Aufwendungen in besonderen Wohnformen (ehemalige stationäre Einrichtungen) gebucht, bei denen die Kosten der Unterkunft die festgelegte Angemessenheitsgrenze von 125% der durchschnittlichen angemessenen Warmmiete eines Einpersonenhaushalts im Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nachvollziehbar übersteigen.
Auftragsgrundlage
§ 102 Abs. 1 Nr. 4, § 113 Abs. 5 SGB IX
Haushaltsdiagramm
-5.500 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-5.500 €
100,00%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag | 
|---|---|
| Ordentliche Erträge | |
| 01: Steuern und ähnliche Abgaben | 0 € | 
| 02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 0 € | 
| 03: Auflösungserträge aus Sonderposten | 0 € | 
| 04: sonstige Transfererträge | 0 € | 
| 05: öffentlich-rechtliche Entgelte | 0 € | 
| 06: privatrechtliche Entgelte | 0 € | 
| 07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 0 € | 
| 08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge | 0 € | 
| 09: aktivierungsfähige Eigenleistungen | 0 € | 
| 10: Bestandsveränderungen | 0 € | 
| 11: sonstige ordentliche Erträge | 0 € | 
| 12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € | 
| 20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -5.500 € | 
| 21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -5.500 € | 
| 24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € | 
| 25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -5.500 € |