Bildung und Teilhabe nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz
Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind Leistungen, die u. a. für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene erbracht werden, wenn sie Anspruch auf Wohngeld Kindergeld oder Kindergeldzuschlag besitzen. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern mit geringem Einkommen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Das Bildungspaket besteht aus folgenden Komponenten: - Ausflüge, Klassenfahrten - Schulbedarf - Schülerbeförderung - Außerschulische Lernförderung - Mittagsverpflegung - Außerschulische Bildung und Teilhabe
Auftragsgrundlage
§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II
Haushaltsdiagramm
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 533.000 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | 0 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 0 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -493.000 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -493.000 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | 40.000 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | 40.000 € |