Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII
Weicht die seelische Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand ab und ist daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten, besteht ein Anspuch auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.
Auftragsgrundlage
§ 35a SGB VIII
Haushaltsdiagramm
94.100 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
94.100 €
51,67%
88.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
88.000 €
48,33%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 182.100 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -5.876.591 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -5.694.491 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -5.694.491 € |