Krankenhausumlage nach KHG

Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) haben nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) Umlagebeiträge an das Land Niedersachsen zu zahlen. Der Veranschlagung dieser Zahlungen im Haushalt liegen - wie beim Finanzausgleich - vorläufige Berechnungen zugrunde.

Auftragsgrundlage

Nieders. Krankenhausgesetz (NKHG)

Haushaltsdiagramm

-794.852 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-794.852 €
94,64%
-45.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-45.000 €
5,36%
Eine Ebene Höher
  • 16 Abschreibungen
    -794.852 €
  • 18 Transferaufwendungen
    -45.000 €
  • Summe
    -839.852 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-839.852 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-839.852 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-839.852 €