Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Soziale Entschädigungsleistungen sind ab dem Jahr 2024 im SGB XIV - Soziale Entschädigung - geregelt. Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen, die bislang Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, erhalten damit Leistungen nach dem SGB XIV. Das gilt auch für Personen, die leistungsberechtigt sind nach dem Häftlingshilfegesetz, dem Opferentschädigungsgesetz oder dem Infektionsschutzgesetz, allerdings nicht für Pesonen, die Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erhalten.
Auftragsgrundlage
SGB XIV, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Haushaltsdiagramm
209.000 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
209.000 €
96,31%
8.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
8.000 €
3,69%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 217.000 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -310.740 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -93.740 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -93.740 € |