Gewährung von Unterhaltsvorschuss
Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Haushaltsdiagramm
-5.500.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-5.500.000 €
92,17%
-459.306 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-459.306 €
7,70%
-5.000 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-5.000 €
0,08%
-3.000 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-3.000 €
0,05%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 5.765.000 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -5.967.306 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -202.306 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -202.306 € |