Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz

Für blinde und stark sehbehinderte Menschen werden Leistungen nach dem Landesblindengeld gezahlt.

Auftragsgrundlage

§ 1 Landesblindengeldgesetz

Haushaltsdiagramm

-420.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-420.000 €
96,49%
-15.278 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-15.278 €
3,51%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -420.000 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -15.278 €
  • Summe
    -435.278 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
Ordentliche Erträge
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
0 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
420.000 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
420.000 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-435.278 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-15.278 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-15.278 €