Krankenhausumlage nach KHG

Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) haben nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) Umlagebeiträge an das Land Niedersachsen zu zahlen. Der Veranschlagung dieser Zahlungen im Haushalt liegen - wie beim Finanzausgleich - vorläufige Berechnungen zugrunde.

Auftragsgrundlage

Nieders. Krankenhausgesetz (NKHG)

Haushaltsdiagramm

-871.519 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-871.519 €
95,09%
-45.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-45.000 €
4,91%
Eine Ebene Höher
  • 16 Abschreibungen
    -871.519 €
  • 18 Transferaufwendungen
    -45.000 €
  • Summe
    -916.519 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
0 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
13: Personalaufwendungen
0 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
-871.519 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-45.000 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-916.519 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-916.519 €
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-916.519 €