Krankenhausumlage nach KHG

Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) haben nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) Umlagebeiträge an das Land Niedersachsen zu zahlen. Der Veranschlagung dieser Zahlungen im Haushalt liegen - wie beim Finanzausgleich - vorläufige Berechnungen zugrunde.

Auftragsgrundlage

Nieders. Krankenhausgesetz (NKHG)

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
-6,05 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-6,05 €
97,41%
-0,16 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-0,16 €
2,59%
Eine Ebene Höher
  • 16 Abschreibungen
    -6,05 €
  • 18 Transferaufwendungen
    -0,16 €
  • Summe
    -6,21 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-6,21 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-6,21 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-6,21 €