Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen werden nach § 24 Abs. 3 SGB II u.a. für die Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt sowie für Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten gewährt. Kostenträger ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II der Landkreis.
Auftragsgrundlage
SGB II
Haushaltsdiagramm
-1,66 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-1,66 €
100,00%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | 0 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 0 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -1,66 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1,66 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1,66 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1,66 € |