Verwaltung Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Bürgergeld/die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird durch den Landkreis Grafschaft Bentheim als Träger des Bürgergeldes/der Grundsicherung als Optionskommune erbracht. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Bürgergeld, Kosten der Unterkunft und einmaligen Leistungen werden durch die Sachbearbeitung passiv sicher gestellt. Für den Bereich der Stadt Nordhorn werden diese durch das Grafschafter Jobcenter zentral erbracht. Darüber hinaus ist die Leistung auf die Mitgliedsgemeinden delegiert. Der Landkreis nimmt die Fachaufsicht wahr und ist verwaltend tätig. Die Eingliederungsleistungen werden im Rahmen der aktiven Leistungen durch das Fallmanagement und den Arbeitgeberservice erbracht. Der Bund finanziert im Rahmen der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) die Personal- und Verwaltungskosten, die für die Sicherstellung von Bundesleistungen wie Bürgergeld, Eingliederungsleistungen Bund entstehen. Der Landkreis trägt seit 2011 15,2 % der SGB II Gesamtpersonal- und Verwaltungskosten für kommunale Leistungen wie Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen. Die Erstattung des Bundes umfasst die Personal- und Verwaltungskosten abzüglich 15,2 %.

Auftragsgrundlage

SGB II

Haushaltsdiagramm

Anzeige-Optionen

bei einer Einwohnerzahl von 141.556
52,35 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
52,35 €
96,67%
1,79 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1,79 €
3,30%
0,02 €
11 sonstige ordentliche Erträge
11 sonstige ordentliche Erträge
0,02 €
0,03%
Eine Ebene Höher
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    52,35 €
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    1,79 €
  • 11 sonstige ordentliche Erträge
    0,02 €
  • Summe
    54,15 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
52,35 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
0 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1,79 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0,02 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
54,15 €
13: Personalaufwendungen
-48,82 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-1,84 €
16: Abschreibungen
-0,12 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-0,71 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-8,78 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-60,27 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-6,12 €
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-6,12 €