Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII

Weicht die seelische Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand ab und ist daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten, besteht ein Anspuch auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.

Auftragsgrundlage

§ 35a SGB VIII

Haushaltsdiagramm

105.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
105.000 €
53,00%
93.100 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
93.100 €
47,00%
Eine Ebene Höher
  • 04 sonstige Transfererträge
    105.000 €
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    93.100 €
  • Summe
    198.100 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
198.100 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-10.337.274 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-10.139.174 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-10.139.174 €