Wahlen
Der Landkreis ist für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kommunal-, Landtags- und Europawahlen zuständig. Zusätzlich ist bei Volksbegehren und Volksinitiativen die Datenweitergabe zwischen den Kommunen und dem Landeswahlleiter sicherzustellen.
Auftragsgrundlage
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Landeswahlgesetz, Europawahlgesetz, Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (NVAbstG)
Haushaltsdiagramm
12.000 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
12.000 €
100,00%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 12.000 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -95.615 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -3.000 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | 0 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | -21.000 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -119.615 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -107.615 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -107.615 € |