Wahlen

Der Landkreis ist für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kommunal-, Landtags- und Europawahlen zuständig. Zusätzlich ist bei Volksbegehren und Volksinitiativen die Datenweitergabe zwischen den Kommunen und dem Landeswahlleiter sicherzustellen.

Auftragsgrundlage

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Landeswahlgesetz, Europawahlgesetz, Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (NVAbstG)

Haushaltsdiagramm

12.000 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
12.000 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    12.000 €
  • Summe
    12.000 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
12.000 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-95.615 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-3.000 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
0 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-21.000 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-119.615 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-107.615 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-107.615 €