Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II

Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind Leistungen, die u. a. im Rahmen des Bürgergeldes/der Grundsicherung für Arbeitsuchende hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Das Bildungspaket besteht aus folgenden Komponenten: - Ausflüge, Klassenfahrten (§ 28 Abs. 2 SGB II n.F.) - Schulbedarf (§ 28 Abs. 3 SGB II n.F.) - Schülerbeförderung (§ 28 Abs. 4 SGB II n.F.) - Außerschulische Lernförderung (§ 28 Abs. 5 SGB II n.F.) - Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II n.F.) - Außerschulische Bildung und Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II n.F.)

Auftragsgrundlage

§ 28 SGB II

Haushaltsdiagramm

1.198.000 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1.198.000 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    1.198.000 €
  • Summe
    1.198.000 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
1.198.000 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1.498.000 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-300.000 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-300.000 €