Gewährung von Unterhaltsvorschuss

Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Auftragsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Haushaltsdiagramm

Anzeige-Optionen

bei einer Einwohnerzahl von 144.347
27,71 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
27,71 €
57,97%
20,09 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
20,09 €
42,03%
Eine Ebene Höher
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    27,71 €
  • 04 sonstige Transfererträge
    20,09 €
  • Summe
    47,80 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
47,80 €
Ordentliche Aufwendungen
13: Personalaufwendungen
-3,98 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,04 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-43,64 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,02 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-47,69 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
0,11 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
0,11 €