Sportförderung und Sportstätten
Die Kommunen, der Kreissportbund sowie die Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, werden durch Zuwendungen unterstützt. Der Landkreis betreibt das Kreissportzentrum in Nordhorn und insgesamt 6 weitere Kreissporthallen an den Gymnasien, die sich in der Trägerschaft des Landkreises befinden (Gymnasium Nordhorn, Lise-Meitner-Gymnasium und Burg Gymnasium). Darüber hinaus betreibt der Landkreis eine weitere Sporthalle am Evangelischen Gymnasium Nordhorn.
Auftragsgrundlage
Kreistags- und Kreisausschussbeschlüsse Sportförderrichtlinien des Landkreises Grafschaft Bentheim
Haushaltsdiagramm
-3,62 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-3,62 €
43,04%
-2,27 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-2,27 €
26,91%
-1,49 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-1,49 €
17,68%
-0,59 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-0,59 €
7,05%
0,30 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
0,30 €
3,55%
0,14 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0,14 €
1,71%
-0,01 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,01 €
0,06%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,44 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -7,98 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -7,54 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -7,54 € |