Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
40.000 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
40.000 €
82,99%
4.100 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4.100 €
8,51%
4.099 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
4.099 €
8,50%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag | 
|---|---|
| 12: Summe der ordentlichen Erträge | 48.199 € | 
| 20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1.418.198 € | 
| 21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1.369.999 € | 
| 24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € | 
| 25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1.369.999 € |