Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
-606.900 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-606.900 €
42,79%
-479.400 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-479.400 €
33,80%
-180.316 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-180.316 €
12,71%
-151.582 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-151.582 €
10,69%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag | 
|---|---|
| 12: Summe der ordentlichen Erträge | 48.199 € | 
| 20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1.418.198 € | 
| 21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1.369.999 € | 
| 24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € | 
| 25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1.369.999 € |