Eingliederungsleistungen

Die Leistungen zur (Re-)Integration in das Erwerbsleben sollen es den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ermöglichen, nachhaltig ihre Lebensgrundlage für sich und die Bedarfsgemeinschaft aus eigenen Mitteln zu erwirtschaften. Eingliederungsleistungen werden auf Grundlage einer einzelfallbezogenen Eingliederungsstrategie erbracht und können individuell eine sehr unterschiedliche Ausprägung haben: - Beratung, Unterstützung und Vermittlung durch den Fallmanager und Arbeitgeberservice - Leistungen aus dem Vermittlungsbudget z.B. Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen - Angebot von Eingliederungsmaßnahmen z.B. Bewerbungstraining, Berufliche Qualifizierungen, Erwerb von Arbeits- und Sekundärtugenden - Angebot von Arbeitsgelegenheiten - Förderung von Einstellungen z.B. durch Betriebspraktika oder Abgeltung eines erhöhten Einarbeitungsbedarfes durch Gewährung eines Eingliederungszuschusses an den Arbeitgeber. Die jeweiligen Leistungen werden im Rahmen eines Kooperationsplans zwischen dem Grafschafter Jobcenter und dem eLb vereinbart.

Auftragsgrundlage

SGB II

Haushaltsdiagramm

4.311.700 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4.311.700 €
99,87%
5.500 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
5.500 €
0,13%
Eine Ebene Höher
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    4.311.700 €
  • 04 sonstige Transfererträge
    5.500 €
  • Summe
    4.317.200 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
4.317.200 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-4.317.199 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
1 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
1 €