Raumordnung, Regionalplanung und Kreisentwicklung

1. Bearbeitung der dem Landkreis gesetzlich übertragenen formellen Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung in der Funktion als Untere Landesplanungsbehörde auf der Grundlage der §§ 18, 19 NROG (Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises) und in der Funktion als Träger der Regionalplanung gemäß § 20 NROG (Aufgaben des eigenen Wirkungskreises). 2. Durchführung von informellen Projekten zur Kreisentwicklung mit dem Ziel, eine nachhaltige Kreisentwicklung zu gewährleisten und zu fördern. 3. Vertretung der Kreisinteressen bei informellen und formellen Entwicklungsplänen anderer deutscher und niederländischer Gebietskörperschaften. Mitwirkung bei regionalen Kooperationen und landkreis- sowie grenzübergreifenden Planungen und Programmen.

Auftragsgrundlage

Formelle Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung gem. §§ 18, 19, 20 des Nds. Raumordnungsgesetzes (NROG) Informelle Entwicklungs- und Planungsaufgaben: siehe Geschäftsverteilungsplan

Haushaltsdiagramm

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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-182.953 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-182.953 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-182.953 €