Wahlen

Der Landkreis ist für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kommunal-, Landtags- und Europawahlen zuständig. Zusätzlich ist bei Volksbegehren und Volksinitiativen die Datenweitergabe zwischen den Kommunen und dem Landeswahlleiter sicherzustellen.

Auftragsgrundlage

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Landeswahlgesetz, Europawahlgesetz, Niedersächsisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (NVAbstG)

Haushaltsdiagramm

-201.000 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-201.000 €
82,69%
-42.091 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-42.091 €
17,31%
Eine Ebene Höher
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -201.000 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -42.091 €
  • Summe
    -243.091 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-243.091 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-243.091 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-243.091 €