Gewährung von Unterhaltsvorschuss

Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Auftragsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Haushaltsdiagramm

2.750.000 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.750.000 €
59,78%
1.850.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
1.850.000 €
40,22%
Eine Ebene Höher
  • 07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    2.750.000 €
  • 04 sonstige Transfererträge
    1.850.000 €
  • Summe
    4.600.000 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
4.600.000 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-4.731.850 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-131.850 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-131.850 €