Zuschüsse an kommunale Träger für Haupt-, Real- und Oberschulen
Zuweisungen erfolgen an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis als Träger sämtlicher Haupt-, Real- und Oberschulen. Der Zuweisungssatz zu den nachgewiesenen Sachkosten sowie zu den Kosten des Verwaltungspersonals und der Schulsekretärinnen und Hausmeister beträgt derzeit 60%.
Auftragsgrundlage
§ 118 Nds. Schulgesetz sowie die Verordnung über die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen aus dem Jahre 1975
Haushaltsdiagramm
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Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
Ordentliche Aufwendungen | |
13: Personalaufwendungen | -26.108 € |
14: Versorgungsaufwendungen | 0 € |
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 0 € |
16: Abschreibungen | 0 € |
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 € |
18: Transferaufwendungen | -4.570.000 € |
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -4.596.108 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -4.596.108 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -4.596.108 € |