Gewährung von Unterhaltsvorschuss
Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Haushaltsdiagramm
-4.700.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-4.700.000 €
46,70%
2.950.000 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.950.000 €
29,31%
1.950.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
1.950.000 €
19,38%
-456.335 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-456.335 €
4,53%
-5.000 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-5.000 €
0,05%
-3.000 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-3.000 €
0,03%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 4.900.000 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -5.164.335 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -264.335 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -264.335 € |