Gewährung von Unterhaltsvorschuss

Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Auftragsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Haushaltsdiagramm

-6.000.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-6.000.000 €
91,82%
-526.300 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-526.300 €
8,05%
-5.000 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-5.000 €
0,08%
-3.000 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-3.000 €
0,05%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -6.000.000 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -526.300 €
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -5.000 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -3.000 €
  • Summe
    -6.534.300 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
6.740.000 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-6.534.300 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
205.700 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
205.700 €