Förderschulen

Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.

Auftragsgrundlage

§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz

Haushaltsdiagramm

47.000 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
47.000 €
58,72%
28.635 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
28.635 €
35,78%
4.400 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4.400 €
5,50%
Eine Ebene Höher
  • 06 privatrechtliche Entgelte
    47.000 €
  • 03 Auflösungserträge aus Sonderposten
    28.635 €
  • 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    4.400 €
  • Summe
    80.035 €
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
80.035 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1.964.637 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-1.884.602 €
Außerordentliches Ergebnis
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-1.884.602 €