Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
40.000 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
40.000 €
63,93%
18.371 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
18.371 €
29,36%
4.200 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4.200 €
6,71%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 62.571 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -2.123.815 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -2.061.244 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -2.061.244 € |