Leistung des Sofortzuschlags nach § 145 SGB XII

Seit dem 1. Juli 2022 erhalten minderjährige Leistungsberechtigte, die in den Regelbedarfen 4, 5 oder 6 sind, einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Auftragsgrundlage

§ 145 SGB XII

Haushaltsdiagramm

-45.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-45.000 €
100,00%
Eine Ebene Höher
  • 18 Transferaufwendungen
    -45.000 €
  • Summe
    -45.000 €
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

Anzeige-Optionen

BeschreibungBetrag
01: Steuern und ähnliche Abgaben
0 €
02: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0 €
03: Auflösungserträge aus Sonderposten
0 €
04: sonstige Transfererträge
0 €
05: öffentlich-rechtliche Entgelte
0 €
06: privatrechtliche Entgelte
0 €
07: Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0 €
08: Zinsen und ähnliche Finanzerträge
0 €
09: aktivierungsfähige Eigenleistungen
0 €
10: Bestandsveränderungen
0 €
11: sonstige ordentliche Erträge
0 €
12: Summe der ordentlichen Erträge
0 €
13: Personalaufwendungen
0 €
14: Versorgungsaufwendungen
0 €
15: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
0 €
16: Abschreibungen
0 €
17: Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0 €
18: Transferaufwendungen
-45.000 €
19: Sonstige ordentliche Aufwendungen
0 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-45.000 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-45.000 €
22: außerordentliche Erträge
0 €
23: außerordentliche Aufwendungen
0 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-45.000 €