Krankenhausumlage nach KHG
Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) haben nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) Umlagebeiträge an das Land Niedersachsen zu zahlen. Der Veranschlagung dieser Zahlungen im Haushalt liegen - wie beim Finanzausgleich - vorläufige Berechnungen zugrunde.
Auftragsgrundlage
Nieders. Krankenhausgesetz (NKHG)
Haushaltsdiagramm
-1.112.708 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-1.112.708 €
97,96%
-23.200 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-23.200 €
2,04%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -1.135.908 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1.135.908 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1.135.908 € |