Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
-881.200 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-881.200 €
42,96%
-652.250 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-652.250 €
31,80%
-284.241 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-284.241 €
13,86%
-233.417 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-233.417 €
11,38%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 85.042 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -2.051.108 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -1.966.066 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -1.966.066 € |