Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
0,34 €
06 privatrechtliche Entgelte
06 privatrechtliche Entgelte
0,34 €
57,62%
0,22 €
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
03 Auflösungserträge aus Sonderposten
0,22 €
37,21%
0,03 €
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,03 €
5,17%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,59 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -14,21 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -13,62 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -13,62 € |