Gewährung von Unterhaltsvorschuss
Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Haushaltsdiagramm
-6.300.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-6.300.000 €
45,70%
4.000.000 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4.000.000 €
29,02%
2.900.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
2.900.000 €
21,04%
-575.108 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-575.108 €
4,17%
-6.000 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-6.000 €
0,04%
-3.000 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-3.000 €
0,02%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 6.900.000 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -6.884.108 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | 15.892 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | 15.892 € |