Gewährung von Unterhaltsvorschuss
Einem alleinerziehenden Elternteil werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für sein Kind/seine Kinder gezahlt, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Haushaltsdiagramm
-43,64 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-43,64 €
91,52%
-3,98 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-3,98 €
8,35%
-0,04 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-0,04 €
0,09%
-0,02 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-0,02 €
0,04%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 47,80 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -47,69 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | 0,11 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | 0,11 € |