Förderschulen

Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.

Auftragsgrundlage

§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz

Haushaltsdiagramm

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bei einer Einwohnerzahl von 144.347
-6,10 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-6,10 €
42,96%
-4,52 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-4,52 €
31,80%
-1,97 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-1,97 €
13,86%
-1,62 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-1,62 €
11,38%
Eine Ebene Höher
  • 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
    -6,10 €
  • 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
    -4,52 €
  • 16 Abschreibungen
    -1,97 €
  • 13 Personalaufwendungen
    -1,62 €
  • Summe
    -14,21 €
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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BeschreibungBetrag
12: Summe der ordentlichen Erträge
0,59 €
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen
-14,21 €
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen)
-13,62 €
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen)
0 €
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis)
-13,62 €