Spezielle Schülerbeförderung
Kostenübernahme nach dem niedersächsischen Schulgesetz für Schüler, die aufgrund ärztlicher Attestierung oder sonstiger Gründe keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Ferner Erstattung von verauslagten Schülerfahrtkosten für Schülerinnen und Schüler für Schulpraktika etc. und Fahrten zum Missionsgymnasium St. Antonius in Bardel / Bad Bentheim auf Antrag der Eltern. Außerdem werden erforderliche Aufwendungen für Schwimmfahrten der Schulen beglichen.
Auftragsgrundlage
§ 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Haushaltsdiagramm
500 €
11 sonstige ordentliche Erträge
11 sonstige ordentliche Erträge
500 €
100,00%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 500 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -256.510 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -256.010 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -256.010 € |