Leistungen nach dem AsylbLG
Bei diesen Leistungen geht es um die Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die anspruchsberechtigt nach dem AsylbLG sind. Die Leistung ist weitgehend auf die Mitgliedsgemeinden delegiert. Der Landkreis nimmt die Fachaufsicht wahr und ist verwaltend tätig. Es erfolgt eine pauschale Kostenerstattung vom Land, das auch die Zuweisung der Asylbewerber auf den Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vornimmt.
Auftragsgrundlage
§ 1 Asylbewerberleistungsgesetz, § 2 Nds. Aufnahmegesetz
Haushaltsdiagramm
6.248.900 €
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
6.248.900 €
98,49%
96.000 €
04 sonstige Transfererträge
04 sonstige Transfererträge
96.000 €
1,51%
Die Summe entspricht Zeile 12 (Ordentliche Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 6.344.900 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -7.302.885 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -957.985 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -957.985 € |