Förderschulen
Die Schulträgerschaft für die kreiseigene Förderschule verpflichtet zur Bereitsstellung der erforderlichen Schulanlagen und der Finanzierung des Schulbetriebs (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel, Verwaltungspersonal, Hausmeister und Schulsekretärinnen etc.). Zuschussgewährung an das Eylarduswerk Gildehaus / Bad Bentheim (Diakonische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.) für den Schulbetrieb der in privater Trägerschaft betriebenen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Auftragsgrundlage
§ 102, 139 Niedersächsisches Schulgesetz
Haushaltsdiagramm
-5,27 €
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-5,27 €
41,51%
-4,16 €
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-4,16 €
32,77%
-1,90 €
16 Abschreibungen
16 Abschreibungen
-1,90 €
14,99%
-1,36 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-1,36 €
10,73%
Die Summe entspricht Zeile 20 (Ordentliche Aufwendungen) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
| Beschreibung | Betrag | 
|---|---|
| 12: Summe der ordentlichen Erträge | 0,65 € | 
| 20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -12,70 € | 
| 21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -12,04 € | 
| 24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € | 
| 25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -12,04 € |