Zuschüsse an kommunale Träger für Haupt-, Real- und Oberschulen
Zuweisungen erfolgen an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis als Träger sämtlicher Haupt-, Real- und Oberschulen. Der Zuweisungssatz zu den nachgewiesenen Sachkosten sowie zu den Kosten des Verwaltungspersonals und der Schulsekretärinnen und Hausmeister beträgt derzeit 60%.
Auftragsgrundlage
§ 118 Nds. Schulgesetz sowie die Verordnung über die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen aus dem Jahre 1975
Haushaltsdiagramm
-4.825.000 €
18 Transferaufwendungen
18 Transferaufwendungen
-4.825.000 €
99,48%
-25.085 €
13 Personalaufwendungen
13 Personalaufwendungen
-25.085 €
0,52%
Die Summe entspricht Zeile 21 (Ordentliches Ergebnis) in der untenstehenden Ergebnistabelle
Ergebnisgliederung
Beschreibung | Betrag |
---|---|
12: Summe der ordentlichen Erträge | 0 € |
20: Summe der ordentlichen Aufwendungen | -4.850.085 € |
21: Ordentliches Ergebnis (Ordentliche Erträge abzgl. Ordentliche Aufwendungen) | -4.850.085 € |
Außerordentliches Ergebnis | |
22: außerordentliche Erträge | 0 € |
23: außerordentliche Aufwendungen | 0 € |
24: Außerordentliches Ergebnis (Außerordentliche Erträge abzgl. Außerordentliche Aufwendungen) | 0 € |
25: Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) | -4.850.085 € |